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SVE legt Berufung gegen das Urteil des Sportgericht vom 25.02.2020 ein

Die Freude beim SVE nach der Auslosung zum Pokalhalbfinale am 02.02.2020 war sehr groß.
Der Thüringer Fußballverband hatte sich nach dem Rückzug des FC RW Erfurt aus allen Wettbewerben entschieden den SVE als Nachrücker mit in die Lostrommel zu legen.


Das Losglück bescherte uns ein Heimspiel gegen den Oberligisten FSV Martinroda. Sicher hätten wir uns auch über einen Kracher gegen den FC CZ Jena oder gegen Nordhausen gefreut, doch auch dieses Los hat Brisanz.
Leider mussten wir in den Tagen darauf feststellen, dass unser ausgeloster Gegner die Auslosung nicht akzeptieren will.
So kam es zu einer Beschwerde und letztlich zu einer sehr überraschenden Entscheidung des Thüringer Sportgericht, dass wir gar nicht spielen und Martinroda kampflos in das Finale einziehen soll.


Und dabei sind beide Vereine, der SVE und Martinroda Geschädigte der Pleite von RW Erfurt.
Martinroda hätte nach der Auslosung ein Top-Heimhalbfinale gegen RW Erfurt spielen können und der SVE ist gegen eine Mannschaft im Viertelfinale ausgeschieden, die schon zu diesem Zeitpunkt ihre hochdotierten Spieler nicht mehr bezahlen konnte.
Insofern war die Entscheidung des TFV, den SVE in den Lostopf zum Halbfinale aufzunehmen sportlich und rechtlich folgerichtig.
Um die nun mittlerweile in erster Instanz zugunsten von Martinroda entschiedene Beschwerde abzuwenden, hatten wir Martinroda vor der mündlichen Verhandlung angeboten das Heimrecht zu tauschen und auf die 60:40 Einnahmenregelung zu verzichten.
Uns geht es sportlich um das Fußballspiel. Doch Martinroda lehnte auch dieses Angebot deutlich in Person des sportlichen Leiter Herrn Keller ab.


Auf Anraten vieler Fußballbegeisterter und Funktionäre aus dem Umfeld des SVE haben wir uns nach Urteilsverkündung mit namhaften Sportrechtlern in Verbindung gesetzt, um deren Meinung zu Sache einzuholen.
Das Ergebnis ist eine Beschwerde beim Verbandsgericht.
Die Sportrechtsfachleute testieren dem Thüringer Sportgericht ein fehlerhaftes Urteil- nur so viel vorab.
Wir gehen davon aus, dass in der nächsten Instanz, die mit dem Fußballsport konforme Entscheidung des Spielausschuss des TFV bestätigt wird und das Halbfinale am 28.03.2020 in Ehrenhain gespielt wird.
Viel Zeit für eine Entscheidung bleibt nicht, denn nach Informationen des TFV ist mit einer mündlichen Verhandlung erst ab 17.03.2020 zu rechnen.

Thomas Rath Vorstand des SVE

 

Bildquelle: https://www.dfb.de/fileadmin/_processed_/201901/csm_190506-sportgericht_getty_b2401f41bb.jpg